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Zigarettenrauch in das Gesicht blasen wurde als Körperverletzung gewertet


Das Amtsgericht Erfurt hat eine Studentin vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Sie hatte in einer Diskothek einen Zigarette rauchenden 30jährigen Mann auf das dort herschende Rauchverbot hingewiesen. Als der Mann sich erneut eine Zigarette anzündete, ging die Studentin auf die Tanzfläche. Der Mann folgte ihr und pustete ihr aus kurzer Entfernung Zigarettenrauch direkt in das Gesicht. Daraufhin warf die Studentin dem Mann ein Glas an den Kopf.
Das Amtsgericht wertete das Verhalten des Mannes nicht etwa als Beleidigung sondern sogar als Körperverletzung: Der Mann sei extra nah an die Frau herangetreten und habe ihr den Rauch vermischt mit Speichelpartikeln direkt ins Gesicht geblasen. Die Schleimhäute der jungen Frau seien dadurch gereitzt worden. Es sei zudem bekannt, dass Zigarettenrauch neben krebsgefährdenden Partikeln auch Viren und Bakterien enthalte. Die Frau habe sich somit wehren dürfen. Der Einzelrichter wertete den Glaswurf der Studentin daher als Notwehr.


20.09.2013 12:42 Alter: 11 Jahr(e)
Kategorie: Strafrecht
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