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Erneuter Streit um den Zensus 2011

Nach vielen Bürgerprotesten klagen nun Kommunen gegen die Volkszählung aus dem Jahr 2011


Der Ärger um die Vokszählung 2011 reißt nicht ab. Zunächst hatten sich viele Bürger gegen den Zensus 2011 gewehrt, denen es zu weit ging, was sie den Volkszählern alles offenbaren sollten. Es gab vereinzelte Klagen. Eine Verfassungsbeschwerde vom Arbeitskreis Zensus 2011 gegen das Zensusgesetz 2011 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Auch in Berlin wurde gegen das Ausführungsgesetz geklagt, ebenfalls erfolgslos. Damals hieß es von behördlicher Seite, dass sämtliche Auflagen der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung aus den 80er Jahren umgesetzt seien. Die Durchführung, der Datenschutz und die Erhebung seien nicht zu beanstanden. Die Durchführung der Volkszählung sei notwendig, um eine zuverlässige und vergleichbare Statistik über alle Bundesbürger zu erhalten. Auch die Messmethoden seien aus wissenschaftlicher Sicht nicht zu beanstanden.

Jetzt klagen allerdings viele Kommunen gegen den Zensus 2011. Aktuell seien 344 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, 144 davon allein in Baden-Würtemberg.

Der erste Prozess begann gerade in Bremen. Das Land Bremen wird von Bremerhafen verklagt. Hintergrund ist, dass in Bremerhaven laut Auswertung der Zensusdaten deutlich weniger Menschen wohnen sollen: anstatt der bisher angenommenen Einwohnerzahl von 108.000 seien es 5.000 Einwohner weniger. Das bedeutet für Bremerhaven weniger Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich und weniger politisches Gewicht. Außerdem ist der Status einer Großstadt in Gefahr, da sehr schnell die Schwelle der 100.000 Einwohner unterschritten werden könnte.

Begründet werden die Klagen damit, dass die Messmethoden zu ungenau und die Ergebnisse durch unterschiedliche Erhebungsmethoden verzerrt seien. Wegen der unterschiedlichen Erhebungsethoden - u.a. sollen in Gemeinden ab 10.000 Einwohnern automatisch mehr Einwohner abgezogen worden sein, als bei kleineren - soll der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt worden sein, wodurch viele Gemeinden nun benachteiligt seien.

Zu Beginn des Prozessauftaktes in Bremen wurde ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten vorgestellt. Es kommt zu dem Schluss, dass es keine ausreichende Kontrolle über die Qualität der ermittelten Einwohnerzahlen gebe. Daher könnten erhebliche Abweichungen von den tatsächlichen Werten, die über die gesetzlich normierte Fehlertoleranz von 0,5 % deutlich hinausgehen, möglich sein.

Zudem wurde seitens des Statstikamtes bekanntgegeben, dass bereits ein Großteil der Zensusdaten zwischenzeitlich gelöscht wurde. Der Vertreter des Statistikamtes stellte hierzu klar, dass die zeitnahe Löschung erhobener Daten im Zensusgesetz vorgeschrieben und aus Datenschutzgründen zwingend gewesen sei. Dies ist für die betroffenen Verbraucher sicherlich eine gute Nachricht.

Die Kommunen sehen in der Datenlöschung hingegen einen Versuch der Beweisvereitelung, womit ihre Beweisführung vor Gericht erschwert werde.

Wenn das Zustandekommen der gewonnenen Daten für die Kommunen nicht nachvollziehbar ist, könnte das ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Kommunen sein. Auch das könnte ein Grund sein, dass das Bundesverfassunggericht sich mit der Materie nun doch beschäftigen müsste.

Auch Berlin und Hamburg prüfen derzeit noch, ob sie im Rahmen einer sogenannten Normenkontrollle das Bundesverfassungsgericht anrufen sollen. Das Thema wird also noch lange aktuell bleiben.

Die Volkszählung 2011 erfolgte im Rahmen einer Volkszählung der EU-Staaten. Der Stichtag für die Erhebung war der 09. Mai 2011. Deutschland nahm erstmalig an der europaweiten Zählung teil. Zudem war es die erste gesamtdeutsche Volkszählung. In der Bundesrepublik fand die letzte Erhebung 1987 statt, in der DDR bereits 1981.


29.10.2014 10:45 Alter: 10 Jahr(e)
Kategorie: Verwaltungsrecht
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