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Unzulässige Bankkreditgebühren auch ab 2004 rückforderbar

Auch "Alt-Fälle" ab 2004 sind bis zum 31.12.2014 noch nicht verjährt


Der BGH hatte im Mai 2014 entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarten Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkreditverträge unwirksam sind. Damals ging es um Verträge, die erst nach 2011 abgeschlossen wurden. Da die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist beträgt, war damals nicht über die Frage der Verjährung von älteren Fällen zu entscheiden gewesen.

Nun hat der BGH klargestellt, dass die Rechtslage vor 2011 so undurchsichtig war, dass es Verbrauchern nicht zuzumuten war, Ansprüche zuvor klageweise geltend zu machen. Damit greife die Kenntnis unabhängige 10-jährige Verjährungsfrist aus § 199 Abs. 4 BGB.

Bankkunden, die einen Verbraucherkreditvertrag ab dem Jahr 2004 abgeschlossen haben, können eine gezahlte Bearbeitungsgebühr also zurück verlangen. Allerdings ist auch hier Eile geboten, da die Fälle aus dem Jahr 2004 nach dem 31.12.2014 verjährt sind.


(BGH v. 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13, XI ZR 17/14)


05.11.2014 13:03 Alter: 9 Jahr(e)
Kategorie: Zivilrecht
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