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Im-Stehen-Pinkeln ist vertragsgemäßer Gebrauch einer Mietwohnung

Das AG Düsseldorf weist Klage eines Vermieters ab, der für Schäden am empfindlichen Marmorboden in der Toilette die Mietkaution teilweise einbehalten wollte


Ein Hausbesitzer begehrte vom Mieter Schadensersatz, weil der hochwertige Marmorboden im Bereich um die Toilette in der Mietwohnung des Beklagten nach dessen Auszug abgestumpfte Stellen aufwies. Ein Fachmann bekundete vor Gericht, dass dies durch Urinspritzer verursacht wurde. Der Vermieter wollte deshalb die Kosten für die Reparatur in Höhe von 1.900,- € von der Kaution, die 3.000,- € betrug, abziehen.

Das Amtsgericht Düsseldorf gab jedoch dem Mieter Recht: Urinieren im Stehen sei weit verbreitet. Dass davon eine Gefahr für Steinfussböden ausginge, sei hingegen wenig bekannt. Der Vermieter hätte deshalb bereits im Voraus auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen.

In der Urteilsbegründung heißt es weiter: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen."

Auf der Toilette im-Stehen-Pinkeln sei vielmehr vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache.

(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.01.2015, Az. 42 c 10583/14)


23.01.2015 16:47 Alter: 9 Jahr(e)
Kategorie: Zivilrecht
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