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Parkrempler mit Folgen: über 52 Jahre Fahrverbot

Das AG Düsseldorf hatte im Strafbefehlsverfahren einen Autofahrer irrtümlich ein Fahrverbot von 630 Monaten auferlegt


Ein Mann hatte in Düsseldorf bei Ausparken mit seinem PKW ein anderes Fahrzeug leicht berührt und war dennoch weitergefahren. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit einem Strafbefehl ein Fahrverbot für 630 Monate. Das zuständige Amtsgericht Düsseldorf erließ den Starfbefehl wie beantragt.

Was wie ein Fall aus den USA klingt, von wo man häufig von Verurteilungen zu mehreren hundert Jahren Freiheitsstrafe hört, ist jedoch hier in Deutschland geschehen und zudem völlig unzulässig. Andernfalls hätte der Betroffene erst im fortgeschrittenen Alter von 101 Jahren wieder die Fahrerlaubnis beantragen dürfen.

Nach Auskunft des Gerichts läge der Fehler wohl bei der Staatsanwaltschaft; der zuständige Sachbearbeiter hätte sich offenbar vertippt. Weshalb der Fehler beim Gericht nicht bemerkt wurde, wurde nicht mitgeteilt.

Der Mann legte jedenfalls fristgerecht Einspruch ein. Da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er den Unfall bemerkt hatte (was für eine Verurteilung wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort Voraussetzung gewesen wäre), wurde das Verfahren gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt.

(AG Düsseldorf, Beschluss v. 05.03.2015, Az. 143 Cs 510/14)


09.03.2015 13:49 Alter: 9 Jahr(e)
Kategorie: Verkehrsrecht
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