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Berliner Polizei führt in dieser Woche wieder Sonderverkehrskontrollen durch

Es soll insbesondere gegen die verbotene Nutzung von Mobiltelefonen beim Fahren und gegen Verstöße gegen die Gurtpflicht vorgegangen werden


Die Berliner Polizei geht in dieser Woche verstärkt gegen Autofahrer vor, die beim Fahren unerlaubt telefonieren und führt dazu Sonderkontrollen durch. Im letzten Jahr wurden fast 19.000 Fahrer mit einem Handy in der Hand erwischt. Bei einer ähnlichen Aktion wie der jetzigen wurde im März 2014 gegen ca. 2000 Fahrer ein Verfahren eingeleitet, da sie beim Fahren telefoniert hatten.

Der Polizeipräsident in Berlin begründet die Aktion mit der Gefährlichkeit des Telefonierens beim Autofahren. Die Gefahr werde entweder unterschätzt oder verdrängt. Unzählige Studien hätten belegt, dass die Zahl der Fahrunsicherheiten, also etwa falsches Bremsen, das Ausscheren aus der Fahrspur oder sogar das Übersehen von anderen Verkehrsteilnahmern oder Fußgängern, beim Mobiltelefonieren um den Faktor 15 steige. Beim Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung (was erlaubt ist) steige die Wahrscheinlichkeit von Fahrfehlern immerhin noch um den Faktor 6.

Außerdem soll auch überprüft werden, ob sich die Fahrer an die Gurtpflicht halten. Hier werde in Straßen vor Schulen und Kindertagesstätten vermehrt kontrolliert, da Eltern oft ihre Kinder überhaupt nicht oder unvorschriftsmäßig anschnallen würden. Zahlen aus dem letzten Jahr würden belegen, dass bei Verkehrsunfällen mit mitfahrenden Kindern fast die Hälfte deren Verletzungen sich deshalb ergaben, weil sie von den Eltern nicht vorschriftsgemäß angegurtet worden seien.

Neben diesen Schwerpunkten werden jedoch auch alle anderen Verstöße, wie zu schnelles Fahren, zu geringer Sicherheitsabstand oder Rotlichtfahrten geandet.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr sind Vorsicht und Rücksicht. Gegen wen dennoch ein Verfahren eingeleitet wird, sollte dies auf jeden Fall überprüfen lassen. Denn eine Studie aus dem letzten Jahr hatte ergeben, dass ein erheblicher Prozentsatz der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Also lassen Sie sich gegebenenfalls hierzu beraten.


09.03.2015 14:20 Alter: 9 Jahr(e)
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