< "Blitz-Marathon" am 16.04.2015

Der Weiterverkauf von E-Books darf untersagt werden

Hanseatisches OLG: Entsprechende Klauseln in AGB, die den Weiterverkauf von "gebrauchten" E-Books untersagen, sind wirksam


Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat mangels Erfolgsaussichten die Berufung des Verbraucherzentrale Landesverbandes gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen. Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht sei auf den Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke im Internet nicht anwendbar. Daher könne der Weiterverkauf von elektronisch gespeicherten Büchern - im Gegensatz zu "echten" Büchern - wirksam in der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untersagt werden.

Das OLG Hamm und das OLG Stuttgart hatten bereits zuvor in ähnlich gelagerten Fällen ebenso entschieden, womit die Rechtslage in Deutschland derzeit offenbar einheitlich bewertet wird. Entgültig muss diese Sichtweise jedoch nicht sein, da unlängst ein niederländisches Gericht in einem ähnlichen Fall den Europäischen Gerichtshof angerufen hat. Da sich diese Entscheidung auch auf die deutsche Rechtsprechung auswirken wird, wird sie mit Spannung erwartet.

(Hanseatisches OLG, Beschluss v. 24.03.2015, Az. 10 U 5/11)


15.04.2015 10:25 Alter: 9 Jahr(e)
Kategorie: Zivilrecht
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