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Wegen des Vortäuschens eines Heckenschützenattentats zu Bewärungsstrafe verurteilt

Aus Angst vor seiner Frau hatte ein Mann angegeben, dass er Opfer eines Attentats geworden sei


Der Angeklagte hatte beim Entrümpeln in einem fremden Haus ein Luftdruckgewehr gefunden und nach Hause mitgenommen. Dort hatte er es zunächst vor seiner Frau versteckt, wollte es dann aber heimlich wieder loswerden. Beim Verpacken kam er dann an den Abzug. Bei dem nicht entladenen Gewehr wurde so ein Schuss ausgelöst. Der Mann erlitt am Oberschenkel einen Durchschuss. Aus Angst vor seiner Frau behauptete er im Krankenhaus und bei der Polizei jedoch, er sei beim Joggen im Park beschossen worden.

Die Polizei ermittelte daraufhin über eine Woche lang sehr aufwendig mit einer Mordkommission gegen einen vermeintlichen Heckenschützen. Auch die Bevölkerung sei wegen des angeblichen Attentats sehr verunsichert gewesen.

Da der Mann sich jedoch immer mehr in Widersprüche verwickelte und das Verletzungsbild nicht zum behaupteten Geschehensablauf passte, wurde er selber bald von der Polizei verdächtigt. Vor Gericht gab er dann alles zu. Das zuständige Landgericht Detmold verurteilte ihn wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

(LG Detmold, Urteil v. 10.04.15, Az. 31 Js 318/15)


15.04.2015 10:48 Alter: 9 Jahr(e)
Kategorie: Strafrecht
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