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Amtsgericht Charlottenburg erklärt Mietspiegel für unwirksam

Der Berliner Mietspiegel 2013 genüge nicht den anerkannten wissenschaftlichen Methoden


Ein Mietspiegel dient Mieter und Vermieter zur Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Berliner Mietspiegel 2013 ist ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und, anders als der einfache Mietspiegel, förmlich beschlossen wird.

Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird im zivilrechtlichen Prozeß vermutet, dass die dort angegebene Mietspanne zutrifft. Diese Vermutung ist aber widerlegbar. In dem nun vom Amtsgericht Charlottenburg entschiedenen Fall ist genau dies geschehen.

Die Klägerin, eine Vermieterin, hatte gerügt, dass der Mietspiegel 2013 nicht nach wissenschfatlichen Grundsätzen erarbeitet wurde. Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin und stützte seine Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten. Die Vermieterin wollte die Miete einer Altbauwohnung auf 7,19 Euro kalt pro Quadratmeter erhöhen. Damit läge die Miete über der ortsübliche Vergleichsmiete. Die Mieter wehrten sich und bezogen sich auf den Mietspiegel. Bei dessen Erstellung seien aber Mieten von 7 bis 11 Euro zu Unrecht als Wucher eingestuft und nicht berücksichtigt worden - was die ortsübliche Vergleichsmiete in dem qualifizierten Mietspiegel senkte.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In vergleichbaren Fällen hatten andere Abteilungen des Amtsgerichts Charlottenburg keine Mängel am Mietspiegel feststellen können. Sollte das Urteil jedoch Bestand haben, stünde zu befürchten, dass eine Klagewelle von Vermietern auf die Berliner Gerichte zurollen würde. Außerdem werden Auswirkungen auf das Gesetz zur Mietpreisbremse erwartet, dass sich ebenfalls auf den Mietspiegel bezieht.

Beim Berliner Mieterverein ist man dennoch gelassen, ebenso wie bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Trotz des Urteils bleibe der Mietspiegel weiterhin gültig. Außerdem erscheint am 18. Mai ein neuer Mietspiegel, auf den das Urteil keine Auswirkungen habe.


12.05.2015 11:18 Alter: 9 Jahr(e)
Kategorie: Zivilrecht
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