< Amtsgericht Charlottenburg erklärt Mietspiegel für unwirksam

Land Berlin klagt gegen Zensus 2011

Erhebungsmethode wird angezweifelt


Das Land Berlin hat nun eine Normenkontrollklage gegen das Zensus-2011-Gesetz des Bundes beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Gerügt wird vom Berliner Senat vor allem, dass die Erhebungsmethode zu falschen Ergebnissen geführt habe. Denn beim Zensus 2011 wurde erstmal eine mathematische Berechnung auf Grundlage der Melderegisterdaten verwendet. Die Ergebnisse wurden durch Stichproben korrigiert. Allerdings seien diese Stichproben nur in Großstädten durchgeführt worden, weshalb die Großstädte nun benachteiligt seien.

Aufgrund der Zensus-2011-Daten wurde die Einwohnerzahl Berlins um ca. 180.000 Bewohner nach unten korrigiert. Das führte seit dem Jahr 2011 beim Land zu Mindereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro.

Frühere Klagen von Verbrauchern gegen das Zensusgesetzt und das Ausführungsgesetz des Landes Berlin wurden vom Senat dagegen als unbegründet angesehen. Allerdings wurde damals die Verletzung von Individualrechtsgütern gerügt.


03.08.2015 13:39 Alter: 9 Jahr(e)
Kategorie: Verwaltungsrecht
« zurück zu Aktuelles