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Falscher Name bei Neuwagenanmeldung kostet Autohaus über 3000,- €

AG München zu falschem Namen im Kfz Brief


Die Klägerin hatte bei dem beklagten Autohaus im Juni 2011 für 14.000,- € ein Neufahrzeug geleast. Nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit von 3 Jahren kaufte sie das Auto für rund 8.700,- €. Erst mit Zahlung der Restwertsumme erhielt sie den Fahrzeugbrief ausgehändigt. Hierbei fiel ihr auf, dass das Fahrzeug nicht nur auf sie, sondern auch auf eine dritte Person zugelassen worden war.

Das Autohaus bestätigte die weitere Zulassung, gab jedoch an, dass es sich lediglich um einen internen Fehler gehandelt habe. Ein Preisnachlass sei hierfür nicht gewährt worden. Schließlich habe die Klägerin seinerzeit ja einen Neuwagen erhalten.

Das Amtsgericht München sah in der Zulassung auf eine weitere Person jedoch einen Mangel der Kaufsache, da der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs mit einem weiteren Vorbesitzer gemindert sei. Ein Gutachter bezifferte die Wertdifferenz auf 3.145,80 €.

(AG München, Urteil v. 22.04.2015, Az. 242 C 17305/14)


27.10.2015 14:59 Alter: 9 Jahr(e)
Kategorie: Verkehrsrecht
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