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Raubprozess: Freispruch für den Mandanten

Mandant kam nach einer Raubtat an den Tatort und wurde für einen der Täter gehalten


Der Mandant sollte Anfang Dezember 2015 zusammen mit zwei weiteren Mittätern einen afganischen Asylbewerber in Moabit ausgeraubt haben.

Die drei jungen Männer, die auf das Tatopfer arabisch oder tunesisch gewirkt hätten, sollen den Geschädigten nachts vor einem Dönerimbiss zunächt nach einer Zigarette gefragt haben. Als der Geschädigte diese verweigerte, sollen die Täter den Mann im Weggehen von hinten ergriffen, an den Armen festgehalten und ihn gewürgt haben. Einer soll dann das Tatopfer durchsucht und ihm das Geld und eine Bankkarte abgenommen haben. Als das Tatopfer anschließend die Polizei rief, seien die Täter weggelaufen.

Noch vor Eintreffen der Polizei sei dann einer der vermeintlichen Täter - der Mandant - an den Tatort zurückgekehrt. Er hätte mit dem Geschädigten gesprochen bis die Polizei kam, die den Mandanten umgehend festnahm. Laut Polizeibericht sei sich der Geschädigte sicher gewesen, dass der Mandant einer der Täter gewesen sei.

Obwohl der geschilderte Ablauf der Tat - Flucht vom Tatort, Rückkehr, mit dem Ausgeraubten auf die Polizei warten - äußerst bemerkenswert ist und sich der Schluss aufdrängt, dass es sich bei dem Verhafteten nicht um einen der Täter sondern um einen Unbeteiligten handelt, wurde gegen den Mandanten vom Bereitschaftsgericht ein Haftbefehl erlassen. Aus der polizeilichen Anzeigenaufnahme ergäbe sich, dass der Bestohlene den Mandanten zweifelsfrei als Täter wiedererkannt habe.Auch bei einer späteren Vernehmung hätte er den ihn als einen der Täter identifiziert.

In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass das Tatopfer sich keinesfalls sicher war was die Täterschaft des Mandanten angeht. Bei seinen Vernehmungen war kein Dolmetscher zugegen, was aufgrund der schlechten deutschen Sprachkenntnisse jedoch notwendig gewesen wäre. Die Angaben in der Hauptverhandlung wichen teilweise erheblich von den Vernehmungen bei der Polizei ab, was darauf schließen ließ, dass die Polizisten den Geschädigten nicht richtig verstanden hatten.

Der Haupttäter, der dem Geschädigten das Geld und die Bankkarte aus der Jackentasche genommen hatte, wurde zwischenzeitlich von der Polizei verhaftet und hat die Tat gestanden. Auch er bestritt eine Beteiligung des Mandanten.

Gericht und Staatsanwaltschaft schlossen sich schließlich der Auffassung der Verteidigung an und sprachen den Mandanten frei. Der wird nun für die vier Monate in Untersuchungshaft entschädigt.


31.03.2016 18:24 Alter: 8 Jahr(e)
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