< Zur doppelten Strafverfolgung in EU-Mitgliedsstaaten

Lehrerin wegen Betruges verurteilt

Sie hatte nur Teilzeit gerbeitet aber volle Bezüge und damit insgesamt ca. 237.000 € zuviel er- und behalten


Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine 65jährige Kunstlehrerin wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Pädagogin, die mittlerweile pensioniert ist, erhielt über 6 Jahre lang volle Bezüge, obwohl sie nur Teilzeit atbeitete. So hielt ihr auch der Richter vor: "Sie haben für die Teilzeit mehr kassiert als für die Vollzeitbeschäftigung. Das musste Ihnen auffallen".

Die Angeklagte hielt dem entgegen, dass nicht sie sondern ihr Ehemann sich um das gemeinsame Konto kümmern würde. Daher sei ihr die Überbezahlung nicht aufgefallen.

Das Gericht sah hier dennoch eine Verletzung einer Treuepflicht und verurteilte die Lehrerin wegen Betruges durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage wurde ihr zudem aufgetragen, die zuviel erhaltenen rund 237.000 Euro innerhalb von 6 Monaten zurück zu zahlen.

(AG Düsseldorf, Urteil v. 25.07.2016, Az. 101 Ls 19/16)


28.07.2016 11:36 Alter: 8 Jahr(e)
Kategorie: Strafrecht
« zurück zu Aktuelles