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Änderungen im Verkehrsrecht 2017

Die wichtigsten Neuregelungen für Auto- und Radfahrer im neuen Jahr


Regelmäßig treten zum 01.01. eines jeden Jahres eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen in Kraft. Fast jedes Jahr betrifft es auch den Straßenverkehr. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Rettungsgasse immer rechts von der linken Fahrspur bilden

Ab dem 01.01.2017 gilt auf den Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren, dass die Rettungsgasse immer rechts von der linken Fahrspur zu bilden ist. Bei Straßen mit drei oder vier Fahrspuren fahren also die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts.

Bisher war die Rettungsgasse abhängig von der Anzahl der Fahrspuren unterschiedlich zu bilden. Beispielsweise auf Straßen mit vier Fahrspuren war sie in der Mitte zu vorgeschrieben. Die Neuregelung schafft nun Klarheit.

Tempo-30-Zonen auch auf Hauptverkehrsstraßen möglich

Städte und Gemeinden können ab diesem Jahr leichter Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen einrichten, wenn sich dort Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime befinden. Bisher waren hierfür besondere Nachweise notwendig, dass es sich um eine Gefahrenstelle handelt. Dieser komplizierte Nachweis entfällt nun in den genannten Fällen.

Eltern dürfen bei ihren Kindern auf dem Gehweg radfahren

Kinder bis zum achten Lebensjahr dürfen nur auf dem Gehweg mit ihrem Fahrrad fahren. Deren Eltern dürfen jetzt ebenfalls dort fahren und ihre Kinder dort begleiten. Bisher mussten die Eltern auf der Straße oder auf einen vorhandenen Radfahrweg radeln.

Neue Ampelregelung für Radfahrer

Für Radfahrer gilt an Ampelkreuzungen ab dem 01.01.2017 die neue Regel: Gibt es keine eigene Lichtzeichenanlage für sie, so haben sie sich nach den Signalen für Autofahrer zu richten. Bisher galten für Radfahrer in solchen Fällen die Fußgängerampeln.

 

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Bei Fragen zu den Neuregelungen können Sie sich gerne an mein Büro wenden.


03.01.2017 16:23 Alter: 7 Jahr(e)
Kategorie: Verkehrsrecht
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