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Prozess um Spielcasino-Raubmord beendet

Die fünf Angeklagten wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt - das Landgericht Berlin bekannte drei Mal auf lebenslange Haftstrafe


Schwurgerichtssaal im Landgericht Berlin

Nach der Überzeugung des Landgerichts Berlin betraten am 21.11.2015 zunächst zwei der Angeklagten das Spielautomatencasino in der Schönleinstraße in Berlin Kreuzberg, um den Tatort auszuspähen. Als die letzten Gäste gegangen waren, überwältigten sie den Angestellten mit Reizgas und ließen zwei Mittäter herrein. Ein weiterer Täter wartete draußen im Auto.

Der Angestellte leistete Widerstand, weshalb er geschlagen und getreten wurde, so die Urteilsbegründung weiter. Schließlich wurde das Opfer mit Handschellen gefesselt und mit einem mitgebrachten Klebeband und einem aus dem Casino stammenden Tischtuch geknebelt. Durch die zu eng anliegende Knebelung bekam der Mann keine Luft mehr und erstickte.

Drei der Angeklagten wurden wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwar erkannte das Gericht, dass keiner den direkten Vorsatz hatte, den Geschädigten umzubringen. Es ging jedoch davon aus, dass die Angeklagten den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen hatten, um ungestört die Spielautomaten aufbrechen und das darin enthaltene Geld mitnehmen zu können.

Der Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant durch seine Aussagen erheblich zur Aufklärung der Tat beigetragen hatte und dass deshalb von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abzusehen war.

Der fünfte Angeklagte wurde wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Ihm konnte nicht zugerechnet werden, was drinnen mit dem Angestellten geschah.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


03.01.2017 17:23 Alter: 7 Jahr(e)
Kategorie: Strafrecht
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