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"U-Bahnschubser" in psychatrischem Krankenhaus untergebracht

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes in insgesamt 12 Fällen verurteilt


Landgericht Berlin

Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass der Mandant in den Jahren 2014 bis 2016 in insgesamt 12 Fällen und teilweise mit erschreckender Brutalität Körperverletzungen und einen Raub begangen haben soll.

So sei er in einer U-Bahnstation auf die Gleise gesprungen und habe einen Mann und dessen Freundin mit in das Gleisbett gezogen. Zum Glück kam der nächste Zug erst einige Minuten später, so dass alle Beteiligten wieder sicher auf den Bahnsteig gelangen konnten.

Einen körperlich behinderten Mann schleuderte der Mandant aus einem U-Bahnwaggon und schließlich griff er mehrere Junge Frauen in einer U-Bahnstation an, riss ihnen an den Haaren und trat den Frauen mit Wucht in die Gesichter. Einer weiteren Frau warf er auf der Straße einen Stein an den Kopf und auf zwei Touristen schlug er mit einem Holzknüppel.

Ein psychatrischer Gutachter kam in der Verhandlung zu dem Schluss, dass der Mandant zu den Tatzeiten höchstwahrscheinlich nicht steuerungsfähig war: Er konnte das Unrecht, welches er beging, aufgrund einer Erkrankung nicht einsehen. Deshalb wurde der Mandant in einer auf solche Erkrankungen spezialisierten Klinik untergebracht.

Vor der Hauptverhandlung, die drei Prozesstage dauerte, war der Mandant bereits über sechs Monate vorläufig in einer psychatrischen Klinik untergebracht. Dort reagierte er ausgesprochen gut auf die Behandlung. Im Prozess war er über seine Taten äußerst erschrocken und entschuldigte sich bei jedem einzelnen Opfer.


14.02.2017 18:41 Alter: 7 Jahr(e)
Kategorie: Strafrecht
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