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3 Männer verurteilt, weil sie eine Polizistin bestehlen wollten, die sie beobachtete

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die jungen Männer jeweils zu Bewährungsstrafen


Die Polizistin war in der Vorweihnachtszeit mit mehreren Kollegen auf Berliner U-Bahnhöfen im Einsatz gegen Taschendiebe. Wie der zuständige Richter es in der Verhandlung ausdrückte: "Und da haben Sie offensichtlich welche gefunden."

Die Polizistin hatten zunächst beobachtet, wie einer der drei Männer bei einer spanischen Touristin vom Opfer unbemerkt den Reißverschluss des Rucksacks öffnete, dann jedoch nicht hinein griff. Alsdann wandten sich die drei jungen Männer auf einmal der Polizistin zu, die ebenfalls einen Rucksack trug. Über Funk wurde sie von ihren Kollegen auf dem Laufenden gehalten, wie nah ihr die Täter waren. Sie konnte sich einem Diebstahl nur durch Flucht aus dem Bahnhof entziehen.

So konnte sie auch nicht beobachten, wie die drei schließlich einer anderen Frau eine Brieftasche aus deren Rucksack zogen und schließlich von den Kollegen verhaftet wurden.

Bei der Bestrafung wurde vor allem strafmildernd berücksichtigt, dass die Täter geständig waren. Dadurch haben sie dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme erspart. Der Mandant, der bislang nicht vorbestraft war, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit hat er die geringste Bestrafung der drei Täter erhalten.


15.02.2017 15:07 Alter: 7 Jahr(e)
Kategorie: Strafrecht
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