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Saisonkennzeichen jetzt auch für Oldtimer

Bundestag erlaubt Saisonkennzeichen nun auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen


In Zukunft können Eigentümer von historischen Automobilen, die ein H-Kennzeichen haben, ihre Fahrzeuge auch saisonal, also nur für wenige Montae im Jahr zulassen lassen. Bislang war es nur möglich, eine H-Zulassung für das gesamte Jahr zu erhalten.

Die Zulassung mit einem H-Kennzeichen kostet den Halter weniger als bei einer normalen Zulassung, denn bei letzeter ergibt sich die Höhe der Kfz-Steuer nach dem Schadstoffausstoß. Viele Besitzer von Oldtimern nutzen diese aber nur in den warmen Monaten. Im Herbst verschwinden die Fahrzeuge dann wieder in der Garage. Dennoch musste die Kfz-Steuer für das gesamte Jahr entrichtet werden.

Nun hat der Bundesrat eine Änderung der bislang geltenden Gesetzeslage zugestimmt, die Eigentümer von Oldtimern steuerlich entlasten kann.

Auf Deutschlands Straßen sind immer mehr Autos mit H-Kennzeichen unterwegs - im Jahr 2016 waren es bereits annähernd 350.000 Pkw. Voraussetzungen für das Sonderkennzeichen sind ein Mindestalter des Fahrzeugs von 30 Jahren und ein weitgehend originaler, unverbastelter Zustand. Der Steuerbetrag liegt dann pauschal bei etwas mehr als 191 Euro pro Jahr. Attraktiv ist dies vor allem für Besitzer von hubraumstarken Klassikern, die ohne H-Kennzeichen ein Vielfaches an Kfz-Steuern zahlen müssten. Außerdem haben mit dem H-Kennzeichen auch Autos ohne Katalysator freie Fahrt in die Umweltzonen der Großstädte.


21.02.2017 16:16 Alter: 7 Jahr(e)
Kategorie: Verkehrsrecht
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