< Dreharbeiten zu neuem Berliner "Tatort"

Wohnungseinbruchsdiebstahl soll künftig schwerer bestraft werden

Wohnungseinbrüche sollen mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden - zu deren Aufklärung wird die Vorratsdatenspeicherung massiv ausgedehnt


§ 244 StGB in der aktuellen Fassung

Die aktuelle Rechtslage stellt den Wohnungseinbruchsdiebstahl mit dem Diebstahl mit Waffen und dem Bandendiebstahl gleich. Wer in eine Wohnung einbricht und dort etwas stiehlt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen beträgt die Strafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Aufgrund der in den letzten Jahren erheblich angestiegenen Fallzahlen hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass aus dem bisherigen Vergehen ein Verbrechen werden soll. Die Mindeststrafe würde auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden.

Nach diesem Entwurf soll der § 244 StGB um eine weitere Qualifikation erweitert werden. Neben dem bisherigen Wohnungseinbruchsdiebstahl soll auf den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren gelten.

Diese Neuerung überrascht, da eine Wohnung der Definition nach bereits der Unterkunft von Menschen dient. Nach Auskunft einer Sprecherin des Bundesjustitzministeriums soll der Unterschied zum "normalen" Wohnungseinbruchsdiebstahl darin liegen, dass von der neuen Qualifikation keine Ferienwohungen oder Wohnmobile erfasst werden sollen.

Einen minder schweren Fall soll es nach den Vorstellungen der Bundesregierung dann auch nicht mehr geben.

Nach dem Gesetzesentwurf soll weiterhin bei Wohungseinbrüchen künftig auch die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten möglich sein, die unter Richtervorbehalt stehen soll. Bislang ist die Nutzung von solchen sensiblen Daten lediglich bei bei schwersten Straftaten wie Mord, Bildung einer terroristischen Vereinigung oder sexuellem Missbrauch möglich ist.

Die Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung erscheint höchst problematisch, da bei der Vielzahl der Wohnungseinbrüche in Großstädten der Polizei die Möglichkeit einer flächendeckenden Funkzellenabfrage eingeräumt werden könnte, die nicht nur die Täter sondern auch alle anderen Menschen in der Region betreffen würde. Inwiefern dadurch tatsächlich eine Aufklärungshilfe erreicht wird, bleibt fraglich, zumal Diebe lediglich ihr Telefon abstellen müssten, um nicht erfasst zu werden.


11.05.2017 11:55 Alter: 7 Jahr(e)
Kategorie: Strafrecht
« zurück zu Aktuelles