Rechtsgebiete

Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind

  • allgemeines (Erwachsenen-) Strafrecht und
  • Jugendstrafrecht,
  • Strafprozeß- und
  • Strafvollzugsrecht.
Es werden also insbesondere Verteidigungen und Nebenklagen sowie Privatklagen und Adhäsionsverfahren in Strafsachen übernommen.


Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen, dem sogenannten Erwachsenenstrafrecht nicht nur in einigen Prozeßualen Punkten sondern vor allem auf der Ebene der Rechtsfolgen. Da gerade diese vom Mandanten von besonderer Wichtigkeit sind, ist es für den Beschuldigten von Vorteil, sich an einen Fachmann zu wenden und nicht zu einem in Jugendstrafsachen gänzlich unerfahrenen Kollegen zu gehen.

Adhäsionsverfahren sind zivilrechtliche Anträge (beispielsweise auf Schadensersatz), die im Rahmen eines Strafprozeßes gestellt werden. Vorteil für den Mandanten sind die erleichterte Beweisführung, die Beschränkung auf nur eine Hauptverhandlung (das Zivilgericht muß nicht mehr angerufen werden) und die Kosten für die private Rechtsverfolgung (Gerichtskosten) müssen nicht vorverauslagt werden.