Verkehrsrecht

Aus dem umfangreichen Gebiet Straßenverkehrsrecht möchte ich hier einige allgemeine Probleme zu den Themen Verkehrsunfall, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht erläutern.

Unfall – was nun?

Unfallstelle sichern – Ersthilfe für Verletzte – Beweissicherung

Auch der umsichtige Autofahrer kann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Nachdem der erste Schrecken überwunden wurde, sollten Sie folgende Dinge unbedingt beherzigen:

Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden, um andere Verkehrsteilnehmer – sowie auch die Unfallbeteiligten – vor weiterem Schaden zu schützen.

Dann sollten ggf. Verletzte versorgt werden.

Schließlich sollten Sie Beweise für Ihre späteren Schadenersatzansprüche sichern. Dies ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern Ihre eigene. Notieren Sie sich die Personalien der Unfallbeteiligten und der Zeugen. Sprechen Sie mögliche Zeugen an und fragen Sie sie, ob sie den Unfall beobachtet haben. Fotografieren Sie die Fahrzeuge und die Unfallstelle – und zwar möglichst noch in der Stellung unmittelbar nach dem Zusammenstoß, noch bevor die Fahrzeuge bewegt werden.

Für die Schadensregulierung sollten Sie sich von einem unabhängigen Rechtsanwalt beraten lassen. Die Interessen Ihrer und der gegnerischen Versicherung decken sich nicht mit Ihren eigenen. Versicherungen zahlen nur solche Beträge aus, die bei ihnen geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ausgleich des Nutzungsausfalls, der Unkosten, des sog. merkantilen Minderwerts und Schmerzensgeld werden Ihnen in der Regel nicht ohne Weiteres gewährt.

Ist der Unfallgegner Schuld an dem Zusammenstoß, hat er bzw. seine Versicherung für die Kosten der Beauftragung Ihres Rechtsanwalts aufzukommen. Ist die Schuldfrage hingegen nicht eindeutig, empfiehlt es sich umso mehr, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Knöllchen und Co. - Ordnungswidrigkeiten

Grundsätzlich lohnt es sich immer, gegen Bußheldbescheide oder Verwarnungen Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich hierzu von mir beraten.

Verkehrsstrafrecht

Auch gegen den "unbescholtenen Bürger" wird manchmal ein Strafverfahren wegen einer Verkehrsstraftat eröffnet. Dies kann zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall vorkommen, bei dem ein Unfallbeteiligter verletzt worden ist. In diesem Fall wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in die Wege geleitet.

Auch fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellt, wie auch die Verwirklichung der sogenannten "sieben Totsünden des Straßenverkehrs" eine Straftat dar.


In solch einem Fall sollten Sie sich nicht dazu hinreißen lassen, sich selbst zu erklären und den Fall aus Ihrer Sicht schildern. Machten Sie bitte überhaupt keine Angaben gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder anderen Beteiligten. Lassen Sie sich hierzu individuell von mir beraten und vertreten.